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Allgemeine Geschäftsbedingungen

NATURLIEB Baum- & Gartendesign, Inhaber Konstantin Mauz · Stand: 25.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus, der Baumpflege und der Gartenpflege zwischen

NATURLIEB Baum- & Gartendesign

Inhaber: Konstantin Mauz

Alte Litzelstetterstraße 79, 78467 Konstanz

Telefon: +49 7531 959 78 78

E-Mail: info@naturlieb-konstanz.de

USt-IdNr.: DE302328037

– nachfolgend „naturlieb" – und dem Auftraggeber.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, naturlieb stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von naturlieb sind vier Wochen ab Angebotsdatum bindend, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann naturlieb die Preise für Pflanzen, Material, Transport und Maschineneinsatz neu ermitteln und ein aktualisiertes Angebot vorlegen.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt – schriftlich, per E-Mail oder über ein von naturlieb bereitgestelltes Online-Formular – und naturlieb den Auftrag bestätigt.

(3) Mengenangaben in Angeboten sind Circa-Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als Pauschale ausgewiesen sind.

(4) Wird ein Angebot nur teilweise beauftragt, ist naturlieb berechtigt, die Preise für den verbleibenden Umfang neu zu kalkulieren, da sich Anfahrt, Rüstzeiten, Maschineneinsatz und Materialmengen anders verteilen.

 

§ 3 Preise und Umsatzsteuer

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Ist ein Pauschalpreis vereinbart, gilt dieser für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Eine Nachberechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand oder tatsächlichen Mengen findet in diesem Fall nicht statt.

(3) Leistungen, die im Angebot nicht beschrieben sind und deren Erforderlichkeit bei Vertragsschluss nicht erkennbar war – insbesondere Fundamentreste, Bauschutt, Fels oder Leitungen im Grabungsbereich – sind vom Pauschalpreis nicht umfasst. Solche Leistungen führt naturlieb nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber aus. Umfang und Vergütung werden vorher in Textform festgehalten.

(4) In der Rechnung wird der Lohnanteil gesondert vom Materialanteil ausgewiesen. Eine steuerliche Beratung darüber, ob und in welchem Umfang Beträge geltend gemacht werden können, erfolgt nicht.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit im Angebot vereinbart, wird mit Vertragsschluss eine Anzahlung fällig. Sie dient der Beschaffung von Pflanzen und Material und wird in der Schlussrechnung vollständig angerechnet.

(2) Die Anzahlungsrechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit der Materialbeschaffung und der Terminplanung beginnt naturlieb nach Zahlungseingang.

(3) Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung sofort ohne Abzug fällig.

(4) Bei laufenden Pflegeleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§ 5 Ausführung und Termine

(1) Ausführungstermine werden nach Vertragsschluss gemeinsam abgestimmt und dem Auftraggeber in Textform bestätigt.

(2) Pflanz-, Erd- und Baumarbeiten sind witterungs- und jahreszeitabhängig. Bei Frost, Dauerregen, Sturm oder gefrorenem Boden verschiebt naturlieb die Ausführung. Der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer solchen witterungsbedingten Verschiebung besteht nicht.

(3) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferausfälle bei Pflanzware oder behördliche Anordnungen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsflächen zum vereinbarten Termin zugänglich und frei geräumt sind, und stellt die notwendigen Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten bereit.

(2) Der Auftraggeber weist naturlieb vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf ihm bekannte oder erkennbare Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Sickerschächte, Hohlräume und sonstige Einbauten im Arbeitsbereich hin. Für Schäden an solchen Einrichtungen, auf die nicht hingewiesen wurde und die auch aus den eingeholten Leitungsauskünften nicht hervorgingen, haftet naturlieb nicht.

(3) Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung.

(4) Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie Zustimmungen von Nachbarn, Miteigentümern oder Vermietern holt der Auftraggeber ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(5) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, kann naturlieb den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

 

§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor ihrer Ausführung in Textform vereinbart. Dabei werden Umfang, Vergütung und die Auswirkung auf den Ausführungstermin festgehalten.

 

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung wird die Leistung gemeinsam begangen und abgenommen. Über die Abnahme wird auf Wunsch ein Protokoll erstellt.

(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung nach Ablauf dieser Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn naturlieb ihn zusammen mit der Aufforderung auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

(3) Die Nutzung der hergestellten Anlage steht der Abnahme nicht entgegen.

 

§ 9 Pflanzen als lebende Ware

(1) naturlieb liefert Pflanzen in handelsüblicher Qualität nach den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen.

(2) Pflanzen sind Lebewesen. Ihr Anwachsen und ihre weitere Entwicklung hängen wesentlich von Standort, Witterung und der Pflege nach der Pflanzung ab. Sofern kein Pflegevertrag mit naturlieb besteht, kann für das Anwachsen und die Weiterentwicklung keine Gewähr übernommen werden. Ein Mangel liegt in diesen Fällen nur vor, wenn die Pflanze bereits bei Lieferung oder Pflanzung nicht die geschuldete Beschaffenheit aufwies oder die Pflanzung nicht fachgerecht ausgeführt wurde.

(3) naturlieb übergibt dem Auftraggeber bei der Abnahme Pflegehinweise.

 

§ 10 Anwachsgarantie bei gebuchtem Pflegepaket

(1) Ist ein Pflegepaket mit Anwachsgarantie vereinbart, ersetzt naturlieb Pflanzen, die innerhalb des vereinbarten Pflegezeitraums ausfallen, kostenfrei durch gleichwertige Ware und pflanzt sie ein.

(2) Voraussetzung ist, dass die Pflege der betroffenen Pflanzen während des gesamten Zeitraums ausschließlich durch naturlieb erfolgt ist.

(3) Der Ausfall ist innerhalb des Pflegezeitraums anzuzeigen.

(4) Nicht umfasst sind Ausfälle durch Vandalismus, Diebstahl, Wildverbiss, Eingriffe Dritter, Bau- oder Grabungsmaßnahmen auf dem Grundstück, Streusalz, Haustiere sowie durch höhere Gewalt, insbesondere extreme Wetterereignisse, Überschwemmung oder Trockenperioden mit behördlichem Bewässerungsverbot.

(5) Die Anwachsgarantie ist eine zusätzliche vertragliche Zusage. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt und werden dadurch nicht eingeschränkt.

 

§ 11 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit das Gesetz nicht zwingend eine längere Frist vorsieht. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie fünf Jahre.

(3) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.

 

§ 12 Haftung

(1) naturlieb haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von naturlieb, soweit sie nicht durch Einbau oder Pflanzung wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.

 

§ 14 Datenschutz

naturlieb verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.naturlieb-konstanz.de/datenschutz.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Konstanz Gerichtsstand.

(3) naturlieb ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anschrift

naturlieb
Baum- & Gartendesign
Alte Litzelstetter Str. 79  

78467 Konstanz-Wollmatingen


📞 +49 (0)7531 - 959 78 78

Öffnungszeiten

⏱ Arbeitszeiten:
Mo. – Fr.: 07:00 – 17:00 Uhr (Außeneinsätze)


📞 Bürozeiten / Vor-Ort-Erreichbarkeit:
Mo – Do: 08:00 – 14:00 Uhr


🚪 Hinweis: Ist das Tor geschlossen, sind wir für Sie im Außeneinsatz. Bitte beachten Sie, dass wir nicht durchgehend persönlich erreichbar sind. Vereinbaren Sie daher am besten vorab telefonisch einen Termin – so können wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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